Recht und Kriminalität
Klaus Bräunig wurde 1972 in einem umstrittenen Indizienprozess vom Mainzer Landgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Doppelmordes an Margot und Dorothee Geimer verurteilt. Es gab keine Beweise. Drei Geständnisse widerrief Bräunig. Weil er seine Unschuld beteuerte, sahen die Gerichte ein Rückfallrisiko, eine vorzeitige Entlassung wurde mehrmals abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Entscheidungen aufgehoben. Das Alter des Häftlings müsse berücksichtigt werden, so die Verfassungsrichter:innen. Am 9. September 2023 wurde Bräunig nach mehr als 53 Jahren Haft auf Bewährung entlassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass seine Grundrechte verletzt worden seien. Zudem hatte sich unerwartet ein Zeuge gemeldet, dessen Aussagen Bräunigs Unschuld beweisen könnten. Nach seiner Entlassung lebte Bräunig in Hessen. Im Oktober 2025 starb er. Ließe sich nachweisen, dass er unschuldig im Gefängnis saß, wäre es einer der größten Justizskandale Deutschlands.
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