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Sa, 04.01.
0930 – 1000

ARD alpha

Selbstbestimmt
Arm dran, selbst schuld? fragt Tan Caglar

Gesellschaft und Soziales

Restaurantbesuch, Kino, Frisör, Urlaub - wer arm ist, kann sich das nicht leisten. Frauen sind stärker von Armut betroffen und dadurch oft sozial ausgegrenzt. Besonders Frauen mit Behinderung. Warum ist das so? Wer oder was ist schuld daran? Und wie kommt man da raus? Diesen Fragen geht der Schauspieler und "Selbstbestimmt"-Host Tan Caglar nach. Drei Frauen erzählen ihm ihre berührenden Geschichten. Sasa Zatata war beruflich erfolgreich. Doch schwere rheumatische Erkrankungen brachten sie in die Erwerbsunfähigkeit. Heute lebt die 37-Jährige mit ihrer kleinen Familie von Erwerbsminderungsrente und Sozialleistungen. Sie muss jeden Cent drei Mal umdrehen. Sasa fühlt sich stigmatisiert und diskriminiert: Die kürzlich geführte Bürgergeld-Debatte befeuert das Vorurteil vom Faulenzer und Sozialschmarotzer. Was macht das mit ihr? Auf dem Kongress "Armut und Gesundheit" trifft Tan Caglar Menschen, die sich auf verschiedenen Ebenen mit Armut beschäftigen. Auch die 70-jährige Renate Antonie Krause. Sie engagiert sich im Kampf gegen Armut und weiß, wovon sie spricht. Nach 45 Jahren Berufstätigkeit muss sie mit einer Rente auskommen, die kaum zum Leben reicht. Sabine Schulze war über 15 Jahre in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt und lebte trotzdem nur von Grundsicherung und einem kleinen Arbeitsentgelt. Ein selbstbestimmtes Leben war nicht möglich. Sie fühlte sich von der Gesellschaft ausgegrenzt und benachteiligt. Heute ist die 36-Jährige glücklich, dass diese Zeiten vorbei sind. Artikel 3 des Grundgesetzes verkündet: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Doch wird diese abstrakte Norm tagtäglich umgesetzt - und wenn ja, wie? Die Sendung "selbstbestimmt!" geht dieser Frage nach, sei es in Arbeit und Beruf, in der Schule, an der Universität, beim Wohnen, beim Sport oder in der Kultur und Kunst. Selbstbestimmtes Leben, Selbstbestimmung über eigene Angelegenheiten im privaten und im gesellschaftlichen Bereich ist die berechtigte Grundforderung von Menschen mit Behinderung.

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