Schulfernsehen
An einer unheilbaren Lungenkrankheit leidend zog Helmut Feldmann vor das Bundesverfassungsgericht und forderte das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Seine Klage hatte Erfolg: Mit Urteil vom 26. Februar 2020 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben gibt.