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Mi, 22.05.
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SWR

Geschichte des Grundgesetzes

Geschichte

Nach dem Zweiten Weltkrieg erteilten die Vertreter:innen der drei westlichen Siegermächte den Ministerpräsidenten der Bundesländer ihrer Besatzungszonen am 1. Juli 1948 den Auftrag, eine demokratische Verfassung zu entwerfen, um eine Staatsgründung vorzubereiten. Im August 1948 machte sich ein Gremium aus 26 Politikern und Rechtsexperten der Westzonen daran, über eine Verfassung zu beraten. In nur 13 Tagen entwarfen sie 149 Artikel für das Grundgesetz. Nach der Erfahrung der nationalsozialistischen Willkürherrschaft, die elementare Grundrechte außer Kraft gesetzt hatte, wurde der Schutz der Menschenwürde zum zentralen Prinzip des Grundgesetzes. Die Grundrechte des Einzelnen wie die freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Demonstrationsrecht oder die Religionsfreiheit sollten garantiert werden. Auf der Grundlage dessen arbeitete ein sogenannter Parlamentarischer Rat das Grundgesetz von September 1948 bis Mai 1949 aus und verabschiedete es.